Berichtsantrag von Abgeordneten der AfD im hessischen Landtag vom 7. März 2025

Stellungnahme, Montag, 07.04.2025

Abgeordnete der AfD im hessischen Landtag thematisieren in einem schriftlichen Berichtsantrag (LT-Drucksache 21/1764 vom 7. März 2025) das von uns durchgeführte, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Forschungsprojekt „Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Polizeikontakt“ (RaDiPol). Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung.

Die in dem Antrag formulierten Fragen zeugen zum einen von einem grundlegenden Fehlverständnis politischer Neutralität im Kontext wissenschaftlicher Forschung, was insbesondere für Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur des Hessischen Landtags äußerst bedenklich erscheint. Soweit die Fragen zum anderen eine mangelnde Unvoreingenommenheit des Projekts insinuieren, entbehren sie jeglicher Grundlage.

Der Berichtsantrag dient ganz überwiegend nicht der Kontrolle der Arbeit der Landesregierung. Er stellt sich vielmehr als Teil eines breiteren Angriffs auf Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit dar, der von der extremen Rechten betrieben wird. Insofern überschreitet der Antrag die Grenzen des parlamentarischen Fragerechts.

Die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG garantiert die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre. Sie schützt gerade vor staatlicher Einflussnahme und gewährleistet, dass Forschung frei von politischen oder ideologischen Vorgaben stattfinden kann. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verbietet es dementsprechend, wissenschaftliche Forschung an politische Vorgaben zu binden oder einer staatlichen inhaltlichen Kontrolle zu unterziehen.


Hamburg und Frankfurt a. M., den 7. April 2025

Prof. Dr. Eva Groß, Prof. Dr. Tobias Singelnstein

Hannah Espín Grau, Dr. Ilka Kammigan, Amelie Nickel, Dr. Jill Pöggel, Dr. Anabel Taefi

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